Hamburgisches Wegegesetz (HWG), Siebenter Teil, Wegereinigung
§ 31 Winterdienst durch die Anliegerinnen und Anlieger (1) Die Anliegerinnen und Anlieger sind verpflichtet, die Anlagen nach § 30 Absatz 1 mit Ausnahme der ausschließlich dem Fahrradverkehr dienenden Flächen und der in § 29 Absatz 4 aufgeführten Wegestrecken von Eis und Schnee in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens aber einen 1 m … Hamburgisches Wegegesetz (HWG), Siebenter Teil, Wegereinigung weiterlesen
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