Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,
der Winter zeigt sich in diesem Jahr von einer Seite, die manche so vielleicht noch nicht erlebt haben – ungewöhnlich für einige, aber keineswegs unnatürlich für Hamburg. Schnee und Eis gehören nun einmal dazu. Umso wichtiger ist es, dass wir alle unsere Pflichten ernst nehmen und unseren Beitrag leisten, damit sich in unserer Wohnanlage jeder sicher bewegen kann.
Aus gegebenem Anlass erinnern wir daher nochmals ausdrücklich an die Räum- und Streupflichten nach dem Hamburgisches Wegegesetz (HWG). In den vergangenen Wochen sind leider bereits Nachbarn und Passanten auf nicht oder nicht ausreichend geräumten Wegen gestürzt, teilweise mit erheblichen Verletzungen. Das ist nicht nur menschlich sehr bedauerlich – es kann für den jeweils verantwortlichen Grundstückseigentümer auch schnell teuer werden. Kranken- und Haftpflichtversicherungen prüfen in solchen Fällen regelmäßig, ob der Verkehrssicherungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen wurde, und nehmen bei Versäumnissen Regress. Das bedeutet im Klartext: Wer nicht räumt und streut, haftet unter Umständen persönlich und finanziell für die Folgen.
Zu Ihren Pflichten gehört es, sämtliche an Ihr Grundstück angrenzenden Wege und Flächen zu räumen und zu streuen – vorne, hinten, seitlich, gegebenenfalls auch um die Ecke herum. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie diese Wege selbst nutzen oder nicht, oder ob es sich um private oder öffentliche Flächen handelt. Entscheidend ist allein, dass sie an Ihr Grundstück angrenzen oder auch nur daran vorbeiführen, wie z. B. sämtliche Wege neben den Parkplatzflächen im Wichelmannweg und Mellmannweg. Wenn es die Wetterlage erfordert, muss auch mehrfach täglich geräumt und gestreut werden. Dauert der Schneefall über 20 Uhr hinaus an oder tritt danach Schneefall, Eis oder Glätte auf, sind die Arbeiten bis 8.30 Uhr des folgenden Tages, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr, vorzunehmen. Berufstätigkeit oder Abwesenheit entbinden nicht von der Verpflichtung. Wer selbst verhindert ist, muss rechtzeitig für Ersatz sorgen – sei es durch Beauftragung eines Dritten oder durch eine verlässliche Absprache mit Nachbarn. Gerade jetzt zeigt sich, wie wertvoll eine funktionierende Nachbarschaft ist.
Die Räum- und Streupflicht gilt selbstverständlich auch für die Garagenzeilen, Treppen, Garagenauffahrten sowie die Überfahrten über Gehwege zu Garagen. Fußgänger müssen diese Bereiche gefahrlos passieren können – unabhängig davon, ob eine Garage aktuell genutzt wird oder nicht. Ebenso sind die Standplätze der Müllboxen und sämtliche Zugänge dorthin schnee- und eisfrei zu halten. Wenn Container nicht bewegt werden können oder die Zugänge vereist sind, bleibt der Müll stehen – was in den letzten Wochen bereits vorgekommen ist.
In den verkehrsberuhigten Bereichen Mellmannweg, Wichelmannweg, Heinrich-Müller-Stieg sowie Ziethenstraße ist seitlich der Fahrbahn ein durchgehend begehbarer Streifen in ausreichender Breite freizuhalten, sodass zwei Personen sicher aneinander vorbeigehen können. Und an die Autofahrer unter uns: Bitte nutzen Sie diese freigeräumten Streifen nicht als Parkfläche. Sie dienen der Sicherheit aller Fußgänger.
Nach dem Abtauen gehört es im Übrigen ebenfalls zur Pflicht, das ausgebrachte Streugut wieder zu entfernen.
Liebe Nachbarn, wir leben hier in einer großen Gemeinschaft mit 178 Einheiten. Wenn Einzelne ihre Aufgaben nicht wahrnehmen, betrifft das am Ende uns alle – sei es durch Gefährdung anderer oder durch finanzielle Risiken. Eine funktionierende Nachbarschaft lebt von gegenseitigem Respekt. Und Respekt zeigt sich nicht nur in freundlichen Worten, sondern ganz konkret im Handeln – auch dann, wenn es gerade unbequem ist, kalt ist oder zeitlich nicht perfekt passt.
Wer sieht, dass nebenan noch nicht geräumt ist, sollte nicht wegsehen, sondern ansprechen oder im Zweifel auch einmal mit anpacken. Es ist ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein und Respekt, füreinander einzustehen. Denn jeder von uns kann irgendwann in eine Situation geraten, in der er selbst auf Unterstützung angewiesen ist – sei es aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen. Dann wird man sehr dankbar sein, wenn Nachbarn ebenso respektvoll und hilfsbereit handeln.
Lassen Sie uns daher gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Wohnanlage sicher und gut begehbar bleibt. Bitte nehmen Sie Ihre Verpflichtungen ernst, sprechen Sie sich untereinander ab und unterstützen Sie sich gegenseitig. Freundlich im Umgang – aber verbindlich in der Sache.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Mitwirkung!
Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Ihr Vorstand

