Räum- und Streupflicht bei Schnee

Liebe Nachbarinnen, liebe Nachbarn,

Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf die Räum- und Streupflicht bei Schnee, Glätte und Laubfall hinweisen. Geräumt und gestreut werden müssen ALLE Wegflächen, die an Ihr Grundstück grenzen oder es umschließen, egal, ob Sie diese Flächen nutzen oder nicht. Das betrifft auch die „Spielstraßen“! Auch diese müssen an Ihrem Grundstück 1 Meter breit geräumt und gestreut sein, so dass Fußgänger gefahrlos Ihr Grundstück passieren können.

Anlieger von Eckgrundstücken müssen ebenfalls alle Wege räumen und streuen, unabhängig davon, ob Sie diese selber nutzen oder nicht.

Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne per Email (22041@gmx.de) einen Lageplan als PDF-Datei zur Verfügung mit den für Sie relevanten Flächen.

Wichtig: Salz und tausalzhaltige Mittel, wie sie vielfach wieder verkauft werden, dürfen nach wie vor NICHT verwendet werden.

Zum Räumen gehört dann später auch das Abfegen des Streuguts. Einen Auszug aus dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) zu diesem Thema finden Sie hier:

Nachbarschaftliche Grüße

Ihr Vorstand

Baumfällarbeiten – Spielplatz Ecke Luetkensallee/Ahrensburger Straße

Update 30.01.2021:

Liebe Nachbarinnen, liebe Nachbarn, 

wie wir Ihnen schon letzte Woche berichteten, waren am Spielplatz umfangreiche Baumpflegearbeiten im Gange. Die riesige Zeder ist nun komplett gefällt und eine große Lücke klafft in diesem Teil der grünen Spielplatzumrandung. Im Laufe des Jahres werden wir uns darum kümmern, diese mit neuen Pflanzen wieder zu schließen. Außerdem wurde Herr Henke beauftragt, die zur Luetkensallee und Ahrensburger Straße überhängenden Hecken zu kürzen.

Hallo liebe Nachbarinnen und Nachbarn,

aktuell wird eine große Zeder auf unserem Spielplatz an der Ecke Luetkensallee/Ahrensburger Straße gefällt. Die Arbeiten werden sich über die gesamte Woche erstrecken.

Die Fällung der Zeder wurde notwendig, da ein großer Ast im letzten Jahr abgebrochen war und wir nicht mehr garantieren konnten, ob nicht auch weitere Teile der Zeder schadhafte Stellen hatte und somit ein Gefahr darstellten.

Viele Grüße
Der Vorstand

Abstellen von Fahrzeugen im HMS/MMW/WMW

Anwohner des Heinrich-Müller-Stieg Mellmannweg Wichelmannweg 22041 Hamburg

Betr.: Abstellen von Fahrzeugen im Heinrich-Müller-Stieg/ Mellmannweg/Wichelmannweg

Sehr geehrte Anwohner,

in letzter Zeit häufen sich, Beschwerden, dass in den oben aufgeführten Straßen (verkehrsberuhigter Bereich – Spielstraße) des Öfteren Fahrzeuge falsch abgestellt werden.

Anzumerken ist, dass im verkehrsberuhigten Bereich das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig ist, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen.

Durch die Art und Weise, wie die Fahrzeuge zum Teil abgestellt werden ist die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Müllfahrzeuge etc.) nur bedingt möglich.

Falsches Verhalten in verkehrsberuhigten Bereichen kann teuer werden und mit einem Verwarngeld bis 75 Euro geahndet werden und zu einem Punkteeintrag in Flensburg führen.

In besonderen Fällen kann ein Nichtbefolgen auch bis zum Entfernen (kostenpflichtiges) Abschleppen eines Fahrzeuges führen.

Zur Veranschaulichung habe ich Ihnen zusätzlich einen Flyer als Anlage beigefügt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

POK Damerau
Polizeikommissariat 37
22041 Hamburg
Tel.: 040/ 4286-53741
dirk.damerau@polizei.hamburg.de

Original Dokumente: