Liebe Eigentümerin, lieber Eigentümer, endlich erhalten Sie mit diesem Schreiben das Ergebnis unserer Briefwahl vom 03.09.2022. Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen, die sich an dieser wichtigen Wahl beteiligt haben!
Wir freuen uns, dass der Verein wieder als ehrenamtlicher Grundstücksverwalter bestätigt wurde und auch alle anderen Änderungen, die wir vorgeschlagen haben, angenommen wurden. Die Gartenmüllabfuhr wird ab nächstem Jahr nur noch einmal im Oktober stattfinden.
Bitte legen Sie beide Schriftstücke – das Protokoll der Briefwahl und die Aufgaben des Vereins als Ihr Grundstücksverwalter – zu Ihren Haus-Unterlagen, da die im Protokoll festgehaltenen Entscheidungen rechtsverbindlich sind und für jedes Mitglied dieser Eigentümerbruchteilsgemeinschaft gleichsam gelten. Auch bei Verkauf Ihres Hauses geht die Rechtsverbindlichkeit der Mehrheitsbeschlüsse auf den neuen Eigentümer über.
Außerdem haben wir denen, die dem Verein noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, ein SEPA-Lastschriftmandat zum Ausfüllen beigelegt. Diese Entscheidung ist natürlich freiwillig. Sie können uns auch weiterhin nach Erhalt der Rechnung die Eigentümerumlage und ggf. den Vereinsbeitrag per Banküberweisung zukommen lassen. Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Ihr Vorstand
Protokoll zur Briefwahl der Eigentümergemeinschaft
der Wohnanlage am Eichtalpark vom 03.09.2022
In unserer Eigentümer-Bruchteilsgemeinschaft müssen Entscheidungen zur Verwaltung und Benutzung des Gemeinschaftseigentums durch Beschlüsse herbeigeführt werden. Nach § 745 BGB ist hierfür grundsätzlich die Stimmenmehrheit erforderlich, die nach der Größe der Anteile zu berechnen ist. Dies bedeutet, dass die Miteigentümer, da sie über Bruchteile in gleicher Höhe verfügen, mit einer Stimmenmehrheit von wenigstens 90 Stimmen einen alle Miteigentümer bindenden Beschluss herbeiführen können. Es gab mehrere Punkte, über die entschieden werden musste. Dafür haben wir eine Briefwahl und zusätzlich eine Infoveranstaltung mit Wahlmöglichkeit der Möglichkeit zur Abgabe der Wahlzettel durchgeführt.
1. Einladung und Terminsetzung
Den 178 Eigentümern der Eigentümer-Bruchteilsgemeinschaft wurden die Wahlunterlagen mit ausführlichem Informationsmaterial Anfang August zugeschickt. Die Frist zur Abgabe der Wahlunterlagen endete mit unserer Informationsveranstaltung am 03.09.2022 um 17 Uhr.
2. Wahlbeteiligung
Es wurden 127 Wahlzettel, von denen 127 gültig waren, abgegeben. Bei insgesamt 178 stimmberechtigten Anteilen entspricht dies einer Wahlbeteiligung von 71%.
3. Wahlergebnisse
Erneuerung der Beauftragung des Vereins zur Pflege der Wohnanlage am Eichtalpark e.V. als ehrenamtlicher Verwalter der Gemeinschaftsflächen unserer Eigentümer-Bruchteilsgemeinschaft
Abgegebene Stimmen: 127 – Gültige Stimmen: 127
Stimmen JA: 127
Stimmen NEIN: 0
Stimmen Enthaltung: 0
Der Verein wurde somit als ehrenamtlicher Verwalter der Gemeinschaftsflächen bestätigt.
Einführung des im Rahmen der Beschlussfassung vorgestellten Beitragssystems zur flexiblen Ermittlung der Eigentümerumlage
Abgegebene Stimmen: 127 – Gültige Stimmen: 127
Stimmen JA: 115
Stimmen NEIN: 8
Stimmen Enthaltung: 4
Der Einführung des Beitragssystems zur flexiblen Ermittlung der Eigentümerumlage wurde zugestimmt. Die erstmalige Umsetzung findet mit der Eigentümerumlage 2023 statt.
Neuaufteilung der im Rahmen der Beschlussfassung vorgestellten Mittelverwendung
zwischen Eigentümer- und Vereinskasse
Für die Eigentümerkasse: Abgegebene Stimmen 127 – Gültige Stimmen: 127
Stimmen JA: 124
Stimmen NEIN: 2
Stimmen Enthaltung: 1
Der neuen Mittelverwendung der Eigentümerkasse wurde zugestimmt.
Für die Vereinskasse: Abgegebene Stimmen von Vereinsmitgliedern: 55 – gültige Stimmen: 55
Zur Erläuterung: Der Verein hat 67 Mitglieder, laut Satzung müssen mindestens ¼ der
Mitglieder abstimmen, es gilt die einfache Mehrheit.
Stimmen JA: 53
Stimmen NEIN: 1
Stimmen Enthaltung: 1
Der neuen Mittelverwendung der Vereinskasse wurde zugestimmt.
Änderung der Termine zur Gartenabfall-Abfuhr
Abgegebene Stimmen: 127 – Gültige Stimmen: 127
Zur Erläuterung: Da es sich hierbei um ein Thema handelt, das nicht durch § 745 BGB geregelt
wird, gilt hier nicht die absolute, sondern die einfache Mehrheit.
Stimmen 1x im Oktober: 57
Stimmen 2x im Feb. und Okt.: 44
Stimmen Enthaltung: 26
Ab 2023 wird die Gartenmüll-Abfuhr nur noch 1x im Oktober stattfinden.
Wir möchten uns noch einmal sehr herzlich bei allen, die sich an dieser wichtigen Wahl beteiligt haben, bedanken! Bitte legen Sie diese Wahlergebnisse und den anliegenden Verwaltervertrag zu Ihren Haus-Unterlagen. Bei Fragen zu diesen Wahlergebnissen zögern Sie bitte nicht, uns über die gewohnten Wege zu kontaktieren!
Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Ihr Vorstand – Kai Kracht, Wiebke Krull, Kay Benscheidt & Karsten Kienemann