Liebe Eigentümerinnen, liebe Eigentümer!
Unsere Wohnanlage ist bereits mehr als 40 und der Verein bereits 35 Jahre alt. Im Jahre 1994 gab es in einer Eigentümerversammlung das erste und letzte Mal offizielle Entscheidungen. Seitdem hat sich viel verändert. Doch auch der Verein muss mit der Zeit gehen und die damals gemachten Beschlüsse müssen dringend aktualisiert werden. Mit der Digitalisierung der Korrespondenz haben wir schon einen großen Schritt gemacht, doch jetzt wollen und müssen wir noch einen Schritt weitergehen. Dazu haben wir drei wichtige Anliegen, die wir mit allen Eigentümern neu bestätigen bzw. entscheiden müssen.
Um in einer „Eigentümerbruchteilsgemeinschaft“ Beschlüsse zu fassen, müssen alle Eigentümer zur Wahl eingeladen werden und es ist hierfür grundsätzlich die Stimmenmehrheit erforderlich. Das bedeutet in unserem Fall bei 178 Parteien, dass mindestens 90 Stimmen benötigt werden, um eine beschlussfassende Mehrheit zu erlangen. Eine Vollversammlung ist dabei gesetzlich nicht vorgeschrieben. Daher möchten wir die Wahl so einfach und bequem wie möglich gestalten und bieten Ihnen zusätzlich zur Infoveranstaltung mit direkter Wahlmöglichkeit auch eine Briefwahl an. Sie müssen also weder eine Vollmacht ausstellen noch bei der Infoveranstaltung zwingend anwesend sein.
Über folgende Punkte müssen Beschlüsse gefasst werden:
- Erneuerung der Beauftragung des Vereins als Grundstücksverwalter
Auch wenn wir bereits von der Mehrheit der Eigentümer eine Vollmacht vorliegen haben, möchten wir die bestehende Beauftragung des Vereins als Grundstücksverwalter durch eine ordentliche Beschlussfassung erneuern. - Neues Beitragssystem
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Ausgaben der Eigentümerkasse starken Schwankungen unterliegen. Um darauf flexibel reagieren und gleichzeitig genügend Liquidität für eventuelle größere Reparaturen vorhalten zu können, möchten wir gerne das bisherige starre Umlagesystem erneuern. - Neustrukturierung des 2-Kassen-Systems
Bei der Gründung des Vereins 1994 wurden ordnungsgemäß zwei Kassen – Vereins und Eigentümerkasse – eingerichtet. Dabei wurde festgelegt, wofür die jeweiligen Mittel genutzt werden dürfen. Diese Aufteilungen sind nicht mehr zeitgemäß und müssen dringend angepasst werden. - Gartenabfall-Abfuhr
Die bisherige Frühjahrsabfuhr im März muss aus gesetzlichen Gründen ab sofort spätestens im Februar stattfinden. Zur Wahl steht, ob der Termin vorgezogen wird oder gänzlich ausfällt. Die Herbstabfuhr wird weiterhin im Oktober stattfinden.
Mit den Briefwahlunterlagen erhalten Sie tiefergehende Informationen, die Ihnen helfen sollen, über die oben genannten Punkte abzustimmen. Aber auch bei der Infoveranstaltung können Sie sich gerne näher informieren und vor allem auch Fragen beantwortet bekommen, bevor Sie dann vor Ort wählen.
Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie Anfang August. Sie haben dann bis Anfang September Zeit zu wählen. Die Infoveranstaltung findet am 3. September 2022 um 15 Uhr „open air“ in unserer Wohnanlage statt.
Wir wünschen Ihnen einen wunderschönen Sommer!
Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Ihr Vorstand
Kai Kracht, Wiebke Krull, Kay Benscheidt & Karsten Kienemann