Liebe Nachbarinnen, liebe Nachbarn,
Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf die Räum- und Streupflicht bei Schnee, Glätte und Laubfall hinweisen. Geräumt und gestreut werden müssen ALLE Wegflächen, die an Ihr Grundstück grenzen oder es umschließen, egal, ob Sie diese Flächen nutzen oder nicht. Das betrifft auch die „Spielstraßen“! Auch diese müssen an Ihrem Grundstück 1 Meter breit geräumt und gestreut sein, so dass Fußgänger gefahrlos Ihr Grundstück passieren können.
Anlieger von Eckgrundstücken müssen ebenfalls alle Wege räumen und streuen, unabhängig davon, ob Sie diese selber nutzen oder nicht.
Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne per Email (22041@gmx.de) einen Lageplan als PDF-Datei zur Verfügung mit den für Sie relevanten Flächen.
Wichtig: Salz und tausalzhaltige Mittel, wie sie vielfach wieder verkauft werden, dürfen nach wie vor NICHT verwendet werden.
Zum Räumen gehört dann später auch das Abfegen des Streuguts. Einen Auszug aus dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) zu diesem Thema finden Sie hier:
Nachbarschaftliche Grüße
Ihr Vorstand



